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§ 1 | Name und Mitgliedschaft |
Die Turnjugend Fulda-Eder ist die Gemeinschaft aller Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr im Turngau Fulda-Eder e. V. einschließlich ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter und somit die Jugendorganisation des Turngaues Fulda-Eder e. V. |
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Sie gehört der Hessischen Turnjugend im Hessischen Turnverband e. V. und der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e. V. an. |
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§ 2 | Grundsätze |
Die Turnjugend Fulda-Eder bekennt sich zu den Grundsätzen der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist parteipolitisch neutral und übt religiöse und weltanschauliche Toleranz. Sie fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte. |
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Sie fördert die Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitverantwortung Jugendlicher. |
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Grundlage ihrer Arbeit ist das auf Friedrich Ludwig Jahn begründete Turnen. |
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§ 3 | Aufgaben |
Zu den Aufgaben der Turnjugend Fulda-Eder zählen die Entwicklung, Verbesserung und Realisierung kind- und jugendgerechter Turn- und Sportangebote sowie die Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Freizeitgestaltung und internationaler Begegnungen. |
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Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen bietet sie qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit. |
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Sie sucht bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Erziehungsträgern und Jugendorganisationen. |
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§ 4 | Organisation |
Die Turnjugend Fulda-Eder führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Turngaues Fulda-Eder. Sie verfügt über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. |
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§ 5 | Organe | |
Die Organe der Turnjugend Fulda-Eder sind: | ||
5.1 | die Jugendvollversammlung | |
5.2 | der Jugendvorstand | |
5.3 | der Jugendausschuss | |
§ 6 | Jugendvollversammlung | ||
6.1 |
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Turnjugend Fulda-Eder. Sie findet mindestens zwei Wochen vor dem ordentlichen Gauturntag des Turngaues Fulda-Eder e. V. statt und ist ohne Rücksicht der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. |
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Der Vorstand bestimmt Tagungsort, Zeitpunkt und Tagesordnung und lädt mindestens zwei Wochen vorher zur Jugendvollversammlung ein. |
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6.2 |
Der Jugendvollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder gehören stimmberechtigt an: |
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6.2.1 | Der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder, | ||
6.2.2 | der Jugendausschuss, | ||
6.2.3 |
Jugendliche und junge Menschen vom 14. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie die Übungsleiter im Turngau Fulda-Eder e. V. im Kinder- und Jugendbereich. |
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6.2.4 |
Die Vereine erhalten für je angefangene fünfzig dem lsb h im Jahr vor der Jugendvollversammlung gemeldeten Mitglieder unter achtzehn Jahre eine Delegiertenstimme. Die Mindestzahl der Delegierten eines Vereines beträgt eins. |
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6.2.5 |
Zur Beschlussfassung genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. |
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6.3 | Der Jugendvollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder obliegt: | ||
6.3.1 |
Die Berichte des Vorstandes der Turnjugend Fulda-Eder entgegenzunehmen, |
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6.3.2 |
über die Entlastung des Vorstandes zu entscheiden. |
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6.3.3 |
Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend, |
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6.3.4 |
die Bestätigung der Mitglieder des Jugendausschusses, |
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6.3.5 |
die Wahl der Delegierten zum Gauturntag und zur Vollversammlung der Hessischen Turnjugend, |
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6.3.6 |
sowie der Vorschlag zur Entsendung von Delegierten zum Landesturntag und zur Vollversammlung der Deutschen Turnerjugend. |
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6.3.7 | Die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte. | ||
6.3.8 |
Die Beschlussfassung über Anträge, die dem Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder mindestens eine Woche vor der Vollversammlung schriftlich vorliegen. |
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6.4 |
Eine außerordentliche Jugendvollversammlung kann der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn 25 % der bei der letzten Jugendvollversammlung Stimmberechtigten dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. |
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6.5 |
Es ist ein Protokoll der Vollversammlung anzufertigen. In diesem Protokoll sind Abstimmungsergebnisse zahlenmäßig und Beschlüsse im Wortlaut aufzunehmen. |
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§ 7 | Der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder | ||
7.1 | Den Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder bilden: | ||
7.1.1 | die/der Vorsitzende der Turnjugend Fulda-Eder | ||
7.1.2 | die/der Vorsitzende der Turnjugend Fulda-Eder | ||
7.1.3 | die/der Beauftragte für Kinder-, Jugendturnen und Gruppenarbeit | ||
7.1.4 | die/der Beauftragte für Kinder-, Jugendturnen und Gruppenarbeit | ||
7.1.5 | die/der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit | ||
7.1.6 | die/der Beauftragte für überfachliche Aufgaben | ||
7.2 |
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jugendvollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder auf jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar abwechselnd die zu 7.1.1, 7.1.3 und 7.1.5 sowie die zu 7.1.2, 7.1.4 und 7.1.6 genannten. Sie führen ihr Amt bis zur Neu- oder Wiederwahl. |
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7.3 |
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus oder wird ein Amt bei den Wahlen der Vollversammlung nicht besetzt, überträgt der Vorstand die Amtsgeschäfte kommissarisch an eine geeignete Person bis zur nächsten Vollversammlung. |
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7.4 |
Dem Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder obliegt die Führung und Verantwortung sowie die Vertretung der Turnjugend Fulda-Eder. Er erledigt alle laufenden Geschäfte und hat für die Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen. |
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7.5 |
Die beiden Vorsitzenden der Turnjugend Fulda-Eder sind Mitglieder des Vorstandes des Turngaues Fulda-Eder e. V. |
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§ 8 | Der Jugendausschuss | |
8.1 | Für jedes in der Turngausatzung genannte und aktive Fachgebiet kann ein(e) Jugendbeauftragte(r) eingesetzt werden. | |
8.2 | Die Beauftragten werden vom Vorstand der Turnjugend in Abstimmung mit den jeweiligen Fachwarten benannt und durch die Jugendvollversammlung für die Dauer eines Jahres bestätigt. | |
8.3 | Die Mitglieder des Jugendausschusses beraten den Vorstand der Turnjugend in fachlicher Hinsicht und unterstützen die Vorstandsarbeit. | |
8.4 | Sollten im Jugendausschuss weniger als fünf Fachgebiete vertreten sein, können aus den vertretenen Fachgebieten weitere Mitglieder berufen werden. | |
§ 9 | Bereiche und Teams | ||
9.1 | Es werden folgende Bereiche gebildet: | ||
9.1.1 | der Bereich Kinder-, Jugendturnen und Gruppenarbeit | ||
9.1.2 | der Bereich Öffentlichkeitsarbeit | ||
9.1.3 | der Bereich überfachliche Kinder- und Jugendarbeit | ||
9.2 |
Mitglieder dieser Bereiche sind die/der Beauftragte und die zugehörigen Teams, die auf Vorschlag der/des Beauftragten nach Absprache mit dem Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder berufen werden. Die Leitung des Bereiches obliegt der/dem Beauftragten. |
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9.3 |
Auf Grundlage der durch die Jugendvollversammlung festgelegten Arbeitsschwerpunkte und nach Beschluss des Vorstandes der Turnjugend Fulda-Eder initiieren und konzipieren die Bereiche Projekte und Maßnahmen. |
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9.4 |
Zur Realisierung werden Teams mit definierter Aufgabenstellung gebildet. Über Anzahl und Besetzung entscheidet der Vorstand nach Anzahl entscheidet der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder nach Vorlage durch die/den Beauftragte(n). Die Teams arbeiten im vorgegebenen Projektrahmen und unterstützen die Bereiche bei der Ausarbeitung, Durchführung und Dokumentation. |
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§ 10 | Sitzungen | ||
10.1 | Folgende Sitzungen sind regelmäßig durchzuführen: | ||
10.1.1 |
Der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder tagt nach Bedarf, jedoch mindestens dreimal jährlich. |
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10.1.2 |
Der Vorstand ruft mindestens einmal im Jahr den Jugendausschuss zur Sitzung hinzu. |
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10.1.3 |
Die Bereiche und Teams tagen mindestens einmal jährlich unter Leitung der/des Beauftragten. |
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10.2 |
Die Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend Fulda-Eder sind angehalten, die auf Ebene der Hessischen Turnjugend stattfindenden entsprechenden Sitzungen und Tagungen zu besuchen. Ist ihnen dieses nicht möglich, so kann der Vorstand der Turnjugend Fulda-Eder eine(n) Ersatzdelegierte(n) bestimmen. |
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§ 11 | Veranstaltungen | |
Folgende Veranstaltungen sind regelmäßig durchzuführen: |
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11.1 | das Gaukinderturnfest | |
11.2 | die Gaunachwuchswettkämpfe im Kinderturnen | |
11.3 | ein Jugendtreffen | |
§ 12 | Änderung der Jugendordnung |
Nur eine Jugendvollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder kann diese Ordnung ändern. Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten der Jugendvollversammlung sowie Feststellung durch den Gauturntag, dass diese Jugendordnung nicht im Widerspruch zur Satzung des Turngaues Fulda-Eder e. V. steht. |
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Diese Jugendordnung wurde auf der 1. Vollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder am 23.02.2002 in Homberg (Efze) angenommen und durch den Gauturntag am 09.03.2002 in Niedenstein-Kirchberg bestätigt. Geändert durch die 2. Vollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder am 23.11.2002 in Fritzlar und durch den Gauturntag am 08.03.2003 in Malsfeld bestätigt. Geändert durch die 4. Vollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder am 13.11.2004 in Neukirchen und durch den Gauturntag am 05.03.2005 in Remsfeld bestätigt. Geändert durch die 12. Vollversammlung der Turnjugend Fulda-Eder am 10.11.2012 in Edermünde-Besse. und durch den Gauturntag am 16.03.2013 in Felsberg-Wolfershausen bestätigt. |
Erstellt am: 30.12.2002
Letzte Änderung: 06.01.2013 |