Wir trafen uns um 14:00 Uhr im Soldatenheim. Da es unsere erste Jugendvollversammlung war, sollte zunächst die Jugendordnung auf den Weg gebracht werden, auf deren Basis wir künftig arbeiten werden.
Für den Anfang haben wir mit geringer Beteiligung zu gerechnet, weshalb acht Teilnehmer keine Enttäuschung waren. Dies war im Verlauf der Debatte um die Jugendordnung sogar ein Vorteil, da sich sehr einfach Einigung in Streitfällen finden ließ.
Trotzdem – auch mit Blick auf das daran anschließende Mitternachtsturnen – hoffen wir auf eine regere Teilnahme von Jugendlichen und jungen Menschen an der Vollversammlung 2003: Nur zwei der Teilnehmer waren im Alter der Zielgruppe bis zum vollendeten 27. Lebensjahr...
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Künftige Vollversammlungen werden wir mit einem Event für Jugendliche verknüpfen.
Für die Vollversammlung 2003 ist ein Mitternachtsturnen in Fritzlar in Planung. |
Anwesend | Christian Khin | Vorsitzender TuJu (komm.) |
Fritz Voit | Beauftragter für Kinder-, Jugendturnen u. Gruppenarbeit | |
Eliesabeth Rose-Hassel | Beauftragte für Kinder-, Jugendturnen und Gruppenarbeit | |
Wilfried Sommer | Vorsitzender TG Fulda-Eder | |
Karin Stieglitz-Reichhardt | GOTW | |
Gaby Krannich | TSV Wabern | |
Klaus Krannich | TSV Wabern | |
Christian Wagner | TSV Wabern |
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TOP 1 | Christian Khin und Wilfried Sommer richten ihre Grüße und ihren Dank für das Erscheinen an die Anwesenden. Da man sich noch nicht untereinander kennt, stellen sich die Anwesenden gegenseitig vor. | |
TOP 2 | Die schriftliche Einladung ist an die regelmäßig an
Wettkämpfen teilnehmenden Vereine im Januar versandt worden. Ebenfalls seit Januar steht die allgemeine Einladung auf
der Homepage der TuJu. Die Einladung ist im TuJu-Echo vom 01. Februar veröffentlicht worden.
Somit ist die Einladung nach der Turngau-Satzung rechtzeitig erfolgt. Alle acht Anwesenden sind stimmberechtigt im Sinne der §§ 6.2.1 bis 6.2.3 der vorläufigen Jugendordnung. |
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TOP 3 | Fritz Voit möchte in der Jugendordnung näher spezifiziert
haben, auf welche Bereiche sich diese JO bezieht. Wilfried Sommer merkt an, dass dies keine Sache der Jugendordnung ist.
Christian Khin erwähnt, dass in § 1 bereits definiert ist, wer die Turnjugend Fulda-Eder bildet.
Im Verlauf der folgenden Diskussion wünschen Teilnehmer, dass explizit Begriffe wie "Gerätturnen", "Trampolinturnen" etc. in der Jugendordnung definieren sollen, an wen sich diese richtet. Christian Khin stellt fest, dass die JO ja nur eine der Ordnungen zur Turngau-Satzung ist. Somit definiert § 1 hinreichend den Personenkreis, während die in der Turngau-Satzung erwähnten Fachgebiete festlegen, wo diese Personen fachlich anzusiedeln sind. Man erzielt Einigung darüber, dass somit der § 1 nicht geändert werden muss. Im Hinblick auf die geringe Teilnehmerzahl der Veranstaltung regt Fritz Voit an, analog dem Gauturntag einen Delegiertenschlüssel einzuführen, welchen die Diskussionsteilnehmer für sinnvoll erachten. Die Teilnehmer einigen sich darauf, um die Jugendordnung nicht noch um einen Anhang erweitern zu müssen, den Wortlaut der §§ 6.2.2 und 6.2.3 dahingehend abzuändern, dass den Vereinen pro beim lsb h gemeldeten 50 Kindern und Jugendlichen eine Delegiertenstimme zusteht. Weitere Interessenten können pro Verein, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. Aus dem Gespräch heraus wird die Änderung der §§ folgendermaßen formuliert: |
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§ 6.2.2 | Jugendliche und junge Menschen vom 14. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie die Übungsleiter im Turngau Fulda-Eder e. V. im Kinder- und Jugendbereich. | |
§ 6.2.3 | Die Vereine erhalten für je angefangene fünfzig dem lsb h im Jahr vor der Jugendvollversammlung gemeldeten Mitglieder unter achtzehn Jahre eine Delegiertenstimme. Die Mindestzahl der Delegierten eines Vereines beträgt eins. | |
Die vorgelegte Jugendordnung wird einschließlich obiger Änderung einstimmig angenommen. | ||
TOP 4 | Die bisherigen Amtsinhaber stellen sich zur Wiederwahl. Fritz Voit und
Eliesabeth Rose-Hassel einigen sich, dass Fritz nach § 7.1.3 für zwei Jahre und Eliesabeth nach § 7.1.4
für ein Jahr gewählt wird.
Christian Khin, der bisher kommissarisch das Amt des Vorsitzenden ausgeübt hat, kandidiert offiziell nach § 7.1.1. Christian Wagner möchte die Jugendarbeit zunächst kennen lernen, bevor er sich fest wählen lässt und möchte lieber nach § 7.3 in ein nicht besetztes Amt kommissarisch berufen werden. Diesem Wunsch wird entsprochen. Im folgenden Wahlgang werden die Kandidaten einstimmig gewählt, anschließend beruft der neu gewählte TuJu-Vorstand Christian Wagner kommissarisch. |
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TOP 5 | Der Punkt entfällt, da aus dem Kreis der Anwesenden niemand delegiert werden darf. | |
TOP 6 | Bis zum Stichtag lagen keine Anträge vor und am Tag der VV werden keine Eilanträge gestellt; somit entfällt auch dieser Punkt. | |
TOP 7 | Christian Khin gibt kurz den Verlauf und die Abstimmungsergebnisse der Vollversammlung der Hessischen Turnjugend in Hofgeismar wieder. | |
TOP 8 | Christian Khin erläutert die neue Struktur, die im Turngau durch die Annahme der Jugendordnung entstanden ist, anhand eines Organigramms. |
Protokoll Christian Khin